Vom 6. bis 8. April 2011 fand in Weimar der 20. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag statt.

An drei Tagen diskutierten ca. 1.000 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland sowohl über aktuelle praktische und justizpolitische Themen, als auch über Fragen, die die Kollegen über ihre tägliche Arbeit hinaus beschäftigen: Recht und Ethik, die Diskrepanz zwischen Recht und Rechtsempfinden, die Konkurrenz der Rechtsordnungen wurden neben vielen anderen Themen in den Veranstaltungen beleuchtet. 

Aber auch Themenstellungen aus der praktischen Arbeit kamen nicht zu kurz. In insgesamt 15 Workshops konnten sich die Kolleginnen und Kollegen unter der Leitung erfahrener Praktiker mit aktuellen Problemen aus ihrem jeweiligen Fachgebiet auseinandersetzen. Wie wichtig dieser fachliche Austausch ist, zeigte sich nicht zuletzt an der regen Teilnahme an den Workshops, die im Schnitt von 60 bis 70 Teilnehmern besucht wurden.

In der Eröffnungsveranstaltung hießen der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank, der Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger und der Oberbürgermeister der Stadt Weimar Stefan Wolf die ca. 1000 Teilnehmer willkommen.

Leitet Herunterladen der Datei einIn seiner Rede betonte der Vorsitzende die Bedeutung der Justiz für unsere demokratische Rechtsordnung und setzte sich mit dem aktuellen Zustand der Justiz aus Binnensicht, im internationalen Vergleich und dem Vertrauen in der Bevölkerung  auseinander.

Darüber hinaus nahm er Bezug auf aktuelle verbands- und justizpolitische Themen. Richterliche Ethik, Selbstverwaltung und Besoldungsfragen wurden von ihm ebenso angesprochen wie die Probleme im Zusammenhang mit aktuellen Fragen der Sicherungsverwahrung oder der Vorratsdatenspeicherung.

Den Festvortrag mit dem Titel „Gerechtigkeit im Rechtsstaat“ hielt der ehemalige Vorsitzende der EKD Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber. In seiner Rede bekamen die Gäste des Richter- und Staatsanwaltstages einen eindrucksvollen und sehr interessanten Einblick in die Sicht auf die Justiz von nichtjuristischer Seite.

In den sich anschließenden vier Streitpunkten wurden aktuelle justizpolitische Probleme aus verschiedenen Rechtsbereichen aufgegriffen und kontrovers diskutiert. In Vorträgen, Statements und Diskussionen wurden Themen von der richterlichen und anwaltlichen Berufsethik („Richter tricksen, Anwälte pokern – wo bleibt die Ethik im Prozess?“) über den Verbraucherschutz („Der mündige Verbraucher – „abgezockt oder überbehütet?“), der Frage nach Grenzen der Strafverfolgung („Strafen um jeden Preis?“ Überwachung- Beweiskauf- Wegsperren“) bis zum Problem der Konkurrenz der Rechtsordnungen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

Um den Teilnehmern des Kongresses Impulse für die tägliche Arbeit zu geben, beschäftigten sich die am zweiten Tag abgehaltenen Workshops vor allem mit Problemstellungen aus der Praxis.

In den Workshops wurden folgende Themen diskutiert:

1. Praktische Probleme der Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Gericht 
2. Praktische Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV
3. Datenschutz im Arbeitsverhältnis
4. E-justice – Probleme des elektronischen Rechtsverkehrs
5. Probleme der Sicherungsverwahrung
6. Erkenntnisgewinn im Steuer(straf)recht – heiligt der Zweck die Mittel?
7. Umgang des Gerichts mit problematischen Parteien
8. Studie zur Situation der Großen Strafkammer der Landgerichte – Welche Maßnahmen kommen zur Straffung des Strafprozesses in Betracht?

9. Richtervorbehalte auf dem Prüfstand
10. Erfahrungen mit dem neuen FamFG
11. Pressearbeit der Gerichte
12. Beschleunigungsgebot in Haftsachen
13. Reparaturbetrieb Sozialstaat
14. Umgang des Gerichts mit problematischen Parteien
15. Studie zur Situation der Großen Strafkammer der Landgerichte – Belastung – ein Strukturproblem?

Das traditionell am zweiten Tag des Richter- und Staatsanwaltstages stattfindende „Forum Gerechtigkeit“ stand dieses Jahr unter dem Motto „Recht und Rechtsempfinden – wird die Lücke größer?“

Die Teilnehmer des Forums wählten höchst unterschiedliche Ansatzpunkte, sich diesem komplexen Problemfeld zu nähern. Prof. Dr. Rössner (Marburg) betonte, dass ein moralisches Rechtsempfinden in der Persönlichkeit jedes Menschen bereits angelegt sei. Rechtsempfinden werde aus diesem Grund auch im Gerichtsverfahren immer eine Rolle spielen. Es sei kein bloßes Trugbild der Phantasie. Auch Richter seien keine „empfindungslosen Rechtsmechaniker“.

Die Diskutanten – Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Vizepräsident des BVerfG), Kerstin Steinke, MdB (Vorsitzende des Petitionsausschusses), Roswitha Müller-Piepenkötter (Vorsitzende des Weißen Rings), Dr. Nikolaus Fest (Chefredaktion von BILD) sowie Prof. Dr. Plagemann (Rechtsanwalt) – waren sich im Ergebnis einig, dass nicht die Lücke zwischen Recht und Rechtsempfinden größer geworden sei, sondern die Sensibilität der Bürger. Die Beteiligten wiesen übereinstimmend darauf hin, dass es für die Akzeptanz des Rechts und damit das Rechtsempfinden der Bürger entscheidend sei, sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Entscheidungen transparent zu machen. Darüber hinaus sei die Schaffung von „Verfahrensgerechtigkeit“ maßgeblich – an erster Stelle das Gefühl, ausreichend angehört und fair behandelt worden zu sein.

In der Podiumsdiskussion „Der elektronische Richter – Online oder unabhängig?“ beleuchteten Prof. Dr. Maximilian Herberger, Direktor des Instituts für Recht- und Wirtschaftswissenschaften der Universität des Saarlandes, Dr. Bernhard Joachim Scholz
RSG und Mitglied des Präsidiums des DRB, Dr. Wolfram Viefhues, RAG und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag sowie Edgar Wagner, Landesbeauftragter für Datenschutz Rheinland-Pfalz, die Chancen und Risiken des ständig zunehmenden Einflusses moderner Kommunikationsmittel und Datenverarbeitungsprogramme auf die richterliche Praxis und die Unabhängigkeit des Richters. Moderiert wurde die lebhafte Diskussion von Dr. Wolfgang Janisch, Justizpolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung.