ERGO Reiseversicherung

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Weitere Informationen finden Sie unter 
www.seminarversicherung.info.

Leistungen

Sie müssen vom Kongress zurücktreten?
Dann erhalten Sie die Stornokosten für den Kongress und die mitversicherten Reiseleistungen (z. B. An- und Rückreise, Hotel) zurück. Wenn Sie umbuchen möchten, erstattet die ERGO Reiseversicherung alternativ die Umbuchungsgebühren.

Der Kongress wird abgesagt?
Sie bekommen das Geld für die mitversicherten Reiseleistungen zurück.

Sie müssen Ihren Kongress abbrechen?
Die ERGO Reiseversicherung erstattet den Preis für die nicht genutzten Kongress- und Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten.

Versicherte Rücktritts- und Abbruchgründe sind z.B.:

  • Erkrankung
  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit, Arbeitgeberwechsel
  • Schaden an Ihrem Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Sturmschäden.

Risikopersonen:
Den Versicherungsfall können außer Ihnen auch Ihre Angehörigen auslösen und zusätzlich bis zu drei weitere am Kongress Teilnehmende, mit denen Sie zusammen gebucht haben.

Wer kann alles die ERGO Reiseversicherung abschließen?
Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie aus folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien. 
Die Versicherung gilt für Kongresse weltweit.

Abschlussfrist: 
Bitte denken Sie an den rechtzeitigen Abschluss der Versicherung bis spätestens 30 Tage vor Ihrer Anreise zum Kongress. Wenn Ihr Kongress bereits innerhalb der nächsten 30 Tage nach der verbindlichen Anmeldung beginnt, haben Sie noch 3 Tage Zeit für den Abschluss der Seminar-Versicherung.